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Meine Nachbarschaft: In der Sauren Wiese

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7490 entstanden aus Vorlage: OF 776/11 vom 29.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, wie eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglicht werden kann. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autofahrer und Lkw-Fahrer fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autofahrer auch den haltenden Bus (an der Bushaltestelle "Gelastraße"), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat wird gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende

29.09.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 776/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglichen. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autos und Lkws fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autos auch den haltenden Bus (an der Haltestelle Gelastraße), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7490 2025 Die Vorlage OF 776/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Industriestraßen Seckbach

16.06.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“

16.06.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 28.05.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn-Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz, um Fahrräder anzuschließen. An der U-Bahn-Station stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist an diesem Ort sehr hoch. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll, dort einen Platz für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1748 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“

28.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 745/11 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: An der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel an der U-Bahnstation massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz um Fahrräder anzuschließen. An der Haltestelle stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist sehr hoch an diesem Ort. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll dort einen Platz zu finden für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7091 2025 Die Vorlage OF 745/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Industriestraßen Seckbach

28.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 744/11 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Vor der noch viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet ist der verkehrssichere Zustand der Straßen wiederherzustellen Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung, ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sind gemäß folgenden Prioritäten zu erneuern bzw. auszubessern: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der St 818/23 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche Industriestraßen werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde im Gespräch mit Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7090 2025 Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

28.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892 entstanden aus Vorlage: OF 713/11 vom 01.04.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen

24.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 733/11 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt dem Antrag unter der Maßgabe zu, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße in den Antragstext aufgenommen werden. Begründung: Im Antragstext fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 550 2025 1. Der Vorlage NR 1168 wird unter Hinweis auf die OA 550 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

01.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 713/11 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel. Anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat 11 alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6892 2025 Die Vorlage OF 713/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

10.02.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

26.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6466 2025 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen

25.11.2024 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 entstanden aus Vorlage: OF 672/11 vom 11.11.2024 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonhardsgasse (siehe Stellungnahme ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntr asse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden. Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stellen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnschienen kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonhardsgasse in Richtung der Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstraße ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt werden und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Auf der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

28.10.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5957 entstanden aus Vorlage: OF 656/11 vom 26.09.2024 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Stadtteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Die Buslinie 44 fährt an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" als Buslinie 42 weiter bis zur Schule am Ried. Die bestehenden Verbindungen reichen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung, sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, wie die Leitung der Schule am Ried mitteilte. Morgens stehen nur zwei Verbindungen zur Verfügung, die mit zweiminütigem Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur sechsten Stunde, sondern endet für eine Vielzahl von Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der ersten bis zur sechsten Stunde, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodelle angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es nur nach der sechsten Stunde einen Bus (Buslinien 42 und 44 um 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald und Fechenheim. Schüler/innen, die nach der siebten, achten oder neunten Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinien 42 und 44 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders auf die variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 928 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

26.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2024, OF 656/11 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinie 44/42 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders an den variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Begründung: Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Ortsteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder per "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Der Bus 44 fährt an der Endhaltestelle Gwinnerstraße als Bus 42 von der Gwinnerstraße weiter bis zur Schule am Ried. Die jetzt bestehenden Verbindungen langen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, so die Schule am Ried. Morgens stehen nur 2 Verbindungen zur Verfügung, die mit 2 Min. Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft auch nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Und der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur 6. Stunde, sondern endet für eine Vielzahl der Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der 1. bis zur 6. Stunden, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodellen angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es "nur" nach der 6. Stunde einen Bus (Linie 42/44 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald, Fechenheim. Schüler/innen, die nach der 7.,8. oder 9. Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00Uhr, 14:00Uhr, 14:45Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5957 2024 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text der Begründung als Einleitung vor den Tenor verschoben wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Voltenseeweg

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 245/16 Betreff: Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß ST 1216 (2023) zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Foto: Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach. (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5271 2024 Die Vorlage OF 245/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5192 2024 Die Vorlage OF 561/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrer kreuzen

09.10.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4545 entstanden aus Vorlage: OF 507/11 vom 21.09.2023 Betreff: Radfahrer kreuzen Der Magistrat wird gebeten, am Ende der beiden Straßen Kruppstraße und Friesstraße ein Verkehrsschild "Radfahrer kreuzen" aufzustellen. An beiden Kreuzungen würde das Schild den Autofahrerinnen und Autofahrern verdeutlichen, dass die viel genutzten Radwege an diesen beiden Stellen kreuzen und Vorsicht geboten ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Radweg verbindet Seckbach mit Bergen-Enkheim und ist Teil des Schulweges zur Schule am Ried. Er wird gut genutzt. Für die Autofahrerinnen und Autofahrer sind die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an beiden Punkten nur im letzten Moment sichtbar, weil sie aus den Waldwegen kommen. Jeweils ein Schild an beiden Stellen würde die Aufmerksamkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer erhöhen und die Unfallgefahr mildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2439 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg kreuzt

21.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 507/11 Betreff: Radweg kreuzt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende der beiden Straßen Kruppstraße und Friesstraße ein Verkehrs-Schild "Radweg kreuzt" aufzustellen. An beiden Kreuzungen würde das Schild den Autofahrer*innen verdeutlichen, dass der viel genutzte Radweg an diesen beiden Stellen kreuzt und Vorsicht geboten ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Radweg verbindet Seckbach mit Enkheim und ist Teil des Schulweges zur Riedschule. Er wird gut genutzt. Für die Autofahrer*innen sind die Radfahrer*innen an beiden Punkten nur im letzten Moment sichtbar, weil sie aus den bewaldeten Wegen kommen. Ein Schild an beiden Stellen würde die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen erhöhen und die Unfallgefahr mildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4545 2023 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 40-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule

09.09.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

14.02.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach

06.02.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach

18.01.2023 · Aktualisiert: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3216 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 19.11.2022 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach, zwischen Wallfahrtsweg und Seckbacher Bitzweg, Bäume anzupflanzen. Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Straßenbahnstrecke möglich bleibt. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung Radweg in der Kruppstraße

05.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 19.11.2022 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 auf der linken Seite in Richtung Am Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autofahrer können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Dieser Radweg ist die Verlängerung des Radweges, welcher bis zur Hausnummer 123 geht, und der ebenfalls auf dem Gehweg verläuft, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Hausnummer 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 398 als Antwort auf die Anregung vom 25.04.2022, OA 178, die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in der Anregung OM 3673 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an der Hausnummer 123 der Kruppstraße. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlichen Markierungen kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 810 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

22.11.2022 · Aktualisiert: 16.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse

19.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 354/11 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach zwischen Wallfahrtsweg und Bitzweg Bäume anzupflanzen. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3216 2022 Die Vorlage OF 354/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Stadtbahnstrecke möglich bleibt." hinzugefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes

05.09.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 entstanden aus Vorlage: OF 300/11 vom 26.06.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Vorgang: M 151/20; M 175/21; OA 114/22 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 1191/22; ST 1197/22 Der Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen: Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Bebauungsplanverfahren Nr. 558, wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus Bebauungsplan Nr. 558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, kein GI-RZ im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 558 auszuweisen. In seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1197, berichtet der Magistrat, dass die Ausweitung von GI mit dem Vortrag des Magistrates vom 25.09.2020, M 151, begründet wird, da dort für den zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrie vorgesehen ist. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI- Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (siehe auch Anregung vom 10.01.2022, OA 114). In der Vorlage OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Anregung vom 10.01.2022, OA 114 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Ideen

Idee
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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Idee
186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Idee
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Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Idee
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U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

Idee
5

U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

Idee
15

Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

Idee
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Idee
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Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

26.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.